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    Ressource · Korrespondenz-Etikette

    Wann Sie eine Geschäftskarte mit „Herzliche Grüße" unterschreiben sollten

    Mit welcher Grußformel unterzeichnen Sie Geschäftskarten richtig? Ein Leitfaden für B2B-Korrespondenz mit konkreten Beispielen aus der Praxis.

    12. März 2024 3 Min. Lesezeit

    Wann Sie eine Geschäftskarte mit „Herzliche Grüße" unterschreiben sollten

    Die letzte Zeile einer Karte oder eines Briefes wirkt länger nach, als viele Absender vermuten. Ob „Mit freundlichen Grüßen", „Herzliche Grüße" oder „Mit besten Wünschen" – die Grußformel signalisiert Nähe, Distanz oder Vertrautheit. Im B2B-Kontext entscheidet sie oft mit darüber, ob eine Botschaft als formelle Pflichtübung oder als persönliche Geste wahrgenommen wird.

    In diesem Beitrag zeigen wir, welche Grußformel in welchem geschäftlichen Anlass passt – und wann eine Karte sogar mit „Herzlichst" oder „Alles Liebe" unterschrieben werden darf.

    Warum die Grußformel im B2B mehr Gewicht hat als gedacht

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    Im Privatleben ist die Auswahl meist intuitiv: Eltern, Geschwister, langjährige Freunde – man schreibt, wie man spricht. Im Geschäftsleben fehlt diese Selbstverständlichkeit. Eine Kundenkarte zum Firmenjubiläum, eine Beileidsbekundung an einen Mandanten oder eine Dankeskarte nach einem Vertragsabschluss verlangt eine bewusste Entscheidung.

    Drei Faktoren bestimmen die richtige Wahl:

    • Beziehung: Wie lange kennen Sie Ihren Empfänger? Wie eng war der Austausch bislang?
    • Anlass: Pflicht-Kondolenz, Dankeskarte zur Vertragsverlängerung, Gluückwunsch zum Ruhestand?
    • Branche: In einer Steuerberatung herrscht ein anderer Ton als in einer Werbeagentur oder bei einem Solar-Installateur.

    Die Klassiker: Sichere Grußformeln für jeden B2B-Anlass

    Wer unsicher ist, greift zu bewährten Formeln. Sie wirken seriös, ohne kühl zu klingen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Der absolute Standard im deutschsprachigen Geschäftsverkehr. Passt zu Erstkontakt, formeller Korrespondenz und Anschreiben an Vorgesetzte oder Behörden. Eine Versicherung, die einem neuen Firmenkunden eine Willkommenskarte schickt, ist mit dieser Formel auf der sicheren Seite.

    Mit besten Grüßen

    Etwas persönlicher als „MfG", aber noch klar im professionellen Rahmen. Geeignet für Folgekontakte, in denen die Beziehung bereits Substanz hat. Ein Immobilienmakler, der einen Käufer zwei Wochen nach der Schlüsselübergabe noch einmal anschreibt, trifft hier den richtigen Ton.

    Beste Grüße aus München

    Die regionale Variante schafft Nähe, ohne aufdringlich zu wirken. Sie eignet sich besonders für Handwerksbetriebe, Autohäuser oder Steuerkanzleien mit klarem Standortbezug.

    Wenn Nähe gefragt ist: „Herzliche Grüße" und Verwandte

    Sobald aus einer Geschäftsbeziehung eine echte Verbindung wird, darf die Grußformel das widerspiegeln. „Herzliche Grüße" ist die wohl meistunterstuützte Brücke zwischen Distanz und Vertrautheit.

    Wann sie passt:

    • Bestandskunden, die seit mehreren Jahren mit Ihnen arbeiten
    • Geschäftspartner, mit denen Sie auch privat einen Kaffee trinken würden
    • Mitarbeiter zum Jubiläum oder zur Verabschiedung
    • Mandanten in einem Familienbetrieb, in dem das persönliche Verhältnis gepflegt wird

    Ein Beispiel: Eine Steuerberaterin schickt ihrem Mandanten zur Geburt des Kindes eine handgeschriebene Karte. „Mit freundlichen Grüßen" wäre hier zu kalt – „Herzliche Grüße" trifft den Ton genau.

    Wann „Alles Liebe" oder „Herzlichst" in Frage kommen

    Diese Formeln gehören in den Privatbereich – mit zwei Ausnahmen. Erstens: bei sehr engen Kunden- oder Mitarbeiterbeziehungen, die über viele Jahre gewachsen sind. Zweitens: bei besonders persönlichen Anlässen wie schweren Erkrankungen, Trauerfällen oder Lebensereignissen, bei denen ein menschliches Wort wichtiger ist als die Hierarchie.

    Wer eine Kondolenzkarte an einen langjährigen Geschäftspartner schickt, dessen Lebenspartner verstorben ist, darf ruhig „In aufrichtiger Anteilnahme" oder „Herzlichst" wählen. Eine Floskel wirkt in diesem Moment befremdlich.

    Diese Formeln sollten Sie im B2B vermeiden

    Manche Grußformeln wirken im Geschäftsalltag entweder veraltet, distanziert oder schlicht unpassend:

    • „Hochachtungsvoll": Wirkt heute behördlich, fast unterwürfig. Nur noch für besonders formelle Anlässe.
    • „MfG": Die Abkürzung sollte in der Korrespondenz immer ausgeschrieben werden – vor allem auf einer handgeschriebenen Karte.
    • „Gruß": Wirkt schroff und unhöflich, selbst per E-Mail.
    • „Liebe Grüße": Funktioniert in privaten Mails, ist im B2B aber riskant. Im Zweifel ist „Herzliche Grüße" die bessere Wahl.

    Die Grußformel im handgeschriebenen Brief

    In digitalen E-Mails wird die Grußformel selten bewusst gelesen. Auf einer handgeschriebenen Karte ist das anders. Hier verweilt der Blick – und genau deshalb sollte die Formel zum Anlass und zur Beziehung passen.

    Wenn Sie als Autohaus einem Stammkunden zur Abholung seines neuen Fahrzeugs schreiben, wählen Sie etwas Persönliches: „Wir wünschen Ihnen viele sichere Kilometer. Herzliche Grüße aus Stuttgart, Ihr Team von Autohaus Müller." Das wirkt um Längen stärker als eine gedruckte Standardflo skel.

    Mit Briefheld den richtigen Ton automatisch treffen

    Bei Briefheld unterstützen wir Unternehmen dabei, individuelle, handgeschriebene Karten in großem Umfang zu versenden – mit passender Grußformel je Anlass und Empfänger. Ob Vertragsabschluss, Jubiläum oder Kondolenz: Wer den Ton trifft, bleibt im Gedächtnis. Und genau das ist im B2B oft mehr wert als jede Werbekampagne.

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